AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Diese Bedingungen liegen allen Geschäften zugrunde. Andere Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Ein Warenmuster, nach dem eine Bestellung erfolgt, stellt nur den durchschnittlichen Zustand der Ware bzw. Art der Ware dar.
  3. Die unterzeichnete Bestellung bleibt bindend.
  4. Preise verstehen sich – wenn nicht anders vereinbart – ab Fabrik oder Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung.
  6. Wegen verspäteter Lieferung ist der Käufer erst nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist, die von uns nicht eingehalten wird, zum Rücktritt berechtigt.
  7. Für Rücknahmen nicht gebrauchter Ware (gilt nur für Standardprodukte, nicht für Individual- oder Sonderanfertigungen) stellen wir 10% des Warenwertes in Rechnung. Nicht zurückgenommen werden angebrochene Pakete oder beim Kunden mangelhaft gewordene Ware.
  8. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Ansonsten ist die Ware auf jeden Fall spätestens vor der Verarbeitung zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich innerhalb 8 Tagen mitzuteilen. Sie bilden für den Besteller keinen Rechtsgrund zur Einbehaltung des zur Zahlung fälligen Rechnungsbetrages. Wir haften nur für nicht verlegtes Material.
  9. Gewährleistung leisten wir nach dem Gesetz, den DIN-Vorschriften und Werksnormen.
  10. War ein nicht erkennbarer Mangel der Kaufsache beim Übergang der Gefahr vorhanden, kann der Käufer den Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zu seinem Käufer hat. Voraussetzung ist jedoch, dass der Käufer uns seine Aufwendungen vorab mitteilt und wir diese vor deren Entstehen schriftlich freigeben.
  11. Zahlung: innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Teilzahlungen berechtigen nicht zum Skontoabzug. Skontoabzug gewähren wir nur bei Rechnungsbeträgen über 50,- Euro.
    Ware, die zum vertragsgemäßen Termin zur Abholung/Lieferung bereitgestellt wurde, wird spätestens 4 Wochen nach Bereitstellung in Rechnung gestellt.
    Bei Zahlungsverzug oder bei Protest eines Zahlungsmittels werden sämtliche Rechnungen und evtl. Akzepte usw. unbeschadet des Zahlungszieles sofort fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir pro Monat 1 % Verzugszinsen und zusätzliche Mahngebühren. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem die Bankanweisung auf unser Konto gutgeschrieben wird, bzw. der Tag, an dem der Scheck eingelöst wird.
  12. Die Ware bleibt bis zur restlichen Bezahlung unser Eigentum.
  13. Erfüllungsort ist Densberg, Gerichtsstand ist das Amtsgericht Fritzlar oder das Landgericht Kassel.
  14. Unwirksamkeit von Vertragsteilen macht nicht den ganzen Vertrag unwirksam, vielmehr bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen als selbstständiger Vertrag bestehen.

Drüsedau u. Müller GmbH & Co. KG • Parkett- und Leistenfabrik, Holzhandlung
Bahnhof Densberg, 34632 Jesberg-Densberg • Tel.: 06695 / 9606-0 Fax: 9606-22

Öffnungszeiten

Mo – Fr
7.00 – 12.30 & 13.30 – 16.00 Uhr

Anschrift

Drüsedau u. Müller GmbH & Co. KG
Bahnhof Densberg
34632 Jesberg-Densberg